Anmeldung

Das Aufnahmeverfahren wird mehrere Mal pro Jahr durchgeführt. Die Bewerbungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Aufnahmeprüfungen

24. Februar 2025 | 13.30 - 17.00 Uhr
(Anmeldeschluss 10. Februar 2025)

19. Mai 2025 | 13.30 - 17.00 Uhr
(Anmeldeschluss 5. Mai 2025)

29. September 2025 | 13.30 - 17.00 Uhr
(Anmeldeschluss 15. September 2025)

 

Eignungsprüfung

Die Aufnahmeprüfung umfasst drei schriftliche Tests (zur Persönlichkeit, eine schriftliche Erörterung eines Themas mit dem Bezug zum Berufsfeld Gemeindeanimation und eine Prüfung der Studierfähigkeit).
Darauf folgt – nach individueller Vereinbarung – ein persönliches Gespräch mit einer Schulvertreter:in.

Dabei wird geprüft, ob die vom Rahmenlehrplan geforderten Voraussetzungen gegeben sind.

Nur wer einen anerkannten Ausbildungsplatz hat, kann definitiv aufgenommen werden. Die Reihenfolge der Anerkennung des Ausbildungsplatzte wird berücksichtigt. 

Bestätigung der Berufseignung

Vor Beginn der Ausbildung muss eine Bestätigung der Berufseignung durch die Praxis, gestützt auf Vorpraktikum oder einschlägige Berufsarbeit, vorliegen.

Sur Dossier

Personen, die die Aufnahmekriterien nicht erfüllen und mindestens 22 Jahre alt sind, haben die Möglichkeit einen Antrag auf Sur Dossier Aufnahme zu stellen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf Anfrage.