Gemeindeanimation HF – eine Ausbildung im Dialog
Die hfg bildet Gemeindeanimator:innen auf der Stufe Höhere Fachschule (HF) aus. Voraussetzung für das Studium ist eine abgeschlossene Berufslehre (EFZ) oder ein anderer Abschluss auf Sekundarstufe II sowie eine Anstellung im Berufsfeld. Das Pensum muss 50 - max. 70 Stellenprozent betragen.
Zwei Ausbildungswege
Es gibt zwei verschiedene berufsintegrierte Ausbildungswege. Beide führen zum eidgenössich anerkannten Abschluss diplomierte Gemeindeanimator:innen HF.
Berufsintegriert ohne berufsspezifische Vorbildung – 4 Jahre
Das berufsintegrierte Studium ohne berufsspezifische Vorbildung dauert vier Jahre und beinhaltet 5400 Lernstunden (8 Semester)
Die hfg unterrichtet mit Blended- Learning- Ansätzen. In der Regel ist pro Woche mit einem Präsenz- und einem Selbstlerntag bzw. Online- Unterrichtstag zu rechenen. Die Hauptschultage sind Montag oder Dienstag.
Blockwochen: Das erste Studienjahr startet im einer 2wöchigen Einführung ins Studium. Im Hauptstudium 1 und 2 (3. und 4. Jahr) findet je eine Blockwochen statt.
Berufsintegriert mit berufsspezifischer Vorbildung – 3 Jahre
Das berufsintegrierte Studium mit berufsspezifischer Vorbildung wie zum Beispiel FaBe dauert drei Jahre und beinhaltet 3‘600 Lernstunden (6 Semester).
Die hfg unterrichtet mit Blended- Learning- Ansätzen. In der Regel ist pro Woche mit einem Präsenz- und einem Selbstlerntag bzw. Online- Unterrichtstag zu rechenen. Die Hauptschultage sind Montag oder Dienstag.
Blockwochen: Das erste Studienjahr startet im einer 2.5tägigen Einführung ins Studium. Im Hauptstudium 1 und 2 (2. und 3. Jahr) findet je eine Blockwochen statt.
Schwerpunkte Ausbildung
Die berufsbegleitende Ausbildung orientiert sich an den Zielen, Arbeitsweisen und Methoden der Gemeinwesenarbeit und der soziokulturellen Animation sowie der Erwachsenenbildung und fokussiert auf folgende Kompetenzbereiche:
Persönlichkeitsbildung
Unter Selbstkompetenz wird die Fähigkeit verstanden, situationsgerecht die eigene Person reflektiert in die berufliche Tätigkeit einzubringen. Dies erfordert die Bereitschaft und Fähigkeit, sich selbst in der persönlichen Eigenart und Wirkung auf andere kennen zu lernen und als Persönlichkeit im gemeindeanimatorischen Prozess glaubwürdig einzubringen.
Der Begriff Sozialkompetenz beschreibt im Allgemeinen die Fähigkeit, soziale Beziehungen im beruflichen Kontext bewusst zu gestalten. Der gemeindeanimatorische Alltag ist in der Regel gekennzeichnet durch tragende und sorgfältige Beziehungen zur unterschiedlichen Adressatenschaft.
Fachliche Bildung
Unter Wissens- und Methodenkompetenz wird die Fähigkeit verstanden, Wissen fach- und aufgabengerecht zu verwenden und in professioneller Art in die Praxis umzusetzen.
Innerhalb der Sozialen Arbeit lehnt sich die Gemeindeanimation an den Fachbereich Soziokulturelle Animation und Gemeinwesenarbeit an. Sie stützt sich auf Erkenntnisse der Bezugswissenschaften Soziologie, Pädagogik, Psychologie usw.
Fachliches Erklärungs- und Handlungswissen ist Voraussetzung dafür, dass im gemeindeanimatorischen Berufsalltag Bedürfnisse, Ressourcen und Problemlagen erkannt und verstanden sowie auch situationsangemessene Massnahmen ausgewählt, eingesetzt, begründet und ausgewertet werden.
Ausbildung von Querschnittkompetenzen
Die hfg erachtet verschiedene Querschnittkompetenzen als wichtig für den Beruf der Gemeindeanimation. Diese durchdringen querschnittmässig alle Schlüsselkompetenzen und sind in der Ausbildung stets mit einzubeziehen.
Bei den Querschnittkompetenzen legen wir das Augenmerk Genderkompetenz, transkulturelle Kompetenzen sowie Gestaltungskompetenz. Dabei geht es darum zu erkennen, wie gestalterische Prozesse einerseits dem Aufbau der eigenen inneren Ressourcen dienen. Andererseits können kreative, sprachliche und nonverbale Mittel (zum Beispiel Bewegung, Theater, Musik, Werken) eingesetzt werden, um den Zugang zur Adressatenschaft zu erleichtern.
Studiengebühren
Der grösste Teil der jährlichen Ausbildungskosten wird von den Wohnsitzkantonen der Studierenden übernommen. Die Studierenden bezahlen eine Gebühr für das Aufnahmeverfahren, eine jährliche Gebühr für das Studium und übernehmen die Kosten für Lehrmittel, Literatur, Unterrichtsprojekte, Exkursionen, Semester- und Diplomarbeiten sowie für das Diplomierungsverfahren.
Gemäss Entscheid der EDK (HFSV) bezahlen die Wohnsitzkantone CHF 11'600 pro Studienjahr an die Ausbildung. Dieser Tarif gilt für das Schuljahr 2021/2022 und 2022/2023.
Somit betragen die Kursgebühren zurzeit:
- CHF 4'900 Ausbildungskosten Studierende pro Schuljahr
- CHF 400 Aufnahmegebühr (einmalig)
- 1500.- für Literatur etc (über die gesamte Ausbildung)
- 500.- für externe Blockwochen und Exkursionen (über gesamte Ausbildung)
- CHF 200 Nebenkosten pro Schuljahr (Richtwert)
- CHF 400 Diplomprüfungsgebühr (einmalig im letzten Jahr)
Dazu kommen die Kosten für Fachliteratur.
Ausbildungsplätze
Um sich auf eine Stelle im Bereich der Gemeindeanimation zu bewerben, eignen sich folgende Stellenportale:
doj.ch (v.a. Jugendarbeit)
Bei den gängigen Portalen (jobs.ch oder stellen.ch usw.) lässt sich die Suche auch mit möglichen Arbeitsorten einschränken.
Wir empfehlen, sich nicht nur auf Ausbildungsplätze zu bewerben. Sie haben auch da Chancen, wo ausgebildete Fachpersonen gesucht werden. Beim Einrichten als hfg-Ausbildungsplatz unterstützen wir Ihre zukünftigen Arbeitgebenden.
Ausbildungslohn
Über die Höhe des Ausbildungslohns kann keine einheitliche Aussage gemacht werden, da die regionalen Unterschiede gross sind. Es soll ein Ausbildungslohn (kein Praktikumslohn) sein, der Funktion, (Berufs-) Erfahrung und Alter berücksichtigt. Deshalb empfiehlt sich die Kantonalen Besoldungsrichtlinen zu konsultieren oder spezifizierbare Lohnrechner zu verwenden.
Für grundsätzliche Fragen zur Anstellung und Löhnen hat Avenir Social eine übersichtliche Broschüre herausgegeben (siehe Seite 10 für Informationen zur Anstellung bei berufsbegleitender Ausbildung):
Abschluss
Nach bestandenem Abschlussverfahren sind Absolvierende berechtigt den geschützten Titel dipl. Gemeindeanimatorin HF / dipl. Gemeindeanimator HF zu tragen, sobald die hfg über die eidgenössische Anerkennung verfügt. Gemäss den Vorgaben des Bundes erfolgt das Anerkennungsverfahren für den Bildungsgang parallel zur ersten Durchführung.