Anmeldung
Der Weg bis zum Studienstart beinhaltet mehrere Schritte:
- Ihre Anmeldung für das Aufnahmeverfahren tätigen Sie mit dem Anmeldeformular. Das ausgefüllte Formular mit allen benötigten Beilagen senden Sie per Post an ARTISET Bildung – hsl, Abendweg 1, Postfach, 6000 Luzern 6.
- Sie durchlaufen das Aufnahmeverfahren erfolgreich und erhalten eine schulische Zulassung.
- Sie reichen die Beurteilung der Berufseignung nach absolviertem Praktikum oder der vorberuflichen Erfahrung ein.
- Sie haben einen zugesicherten Ausbildungsplatz für die Dauer Ihres Studiums und informieren uns darüber (nur BI/BIV).
Nach erfolgreicher Erfüllung aller Punkte weisen wir Ihnen einen Platz für den nächst möglichen Studienstart zu. Die Studienplätze werden ab Januar laufend vergeben.
Anmeldung zum Aufnahmeverfahren
Sie füllen das Anmeldeformular fürs Aufnahmeverfahren aus und senden Ihr Dossier inklusive der auf der letzten Seite aufgeführten Unterlagen und falls bereits vorhanden, einer Beurteilung der Berufseignung an folgende Adresse:
ARTISET Bildung
hsl – Höhere Fachschule für Sozialpädagogik Luzern
Abendweg 1, Postfach
6000 Luzern 6
Interessieren Sie sich für eine Sur-Dossier Zulassung für das Aufnahmeverfahren, verwenden Sie das passende Anmeldeformular unten.
Informationen zu den Aufnahmebedingungen finden Sie hier.
Nachteilsausgleich
Wer im Aufnahmeverfahren einen Nachteilsausgleich wegen einer Beeinträchtigung geltend machen will, muss sich vorgängig bei der Administration der hsl informieren. Ein Nachteilsausgleich ist mit der Anmeldung zur Aufnahmeprüfung zu beantragen und kann nicht im Nachhinein geltend gemacht werden.
Ablauf Aufnahmeverfahren
Die hsl hat ein zweistufiges Aufnahmeverfahren. In einer ersten Stufe absolvieren Sie eine schriftliche Prüfung sowie ein persönliches Gespräch. Bei erfolgreicher Absolvierung beurteilt in einer zweiten Stufe die Aufnahmekommission Ihre Ergebnisse und entscheidet über Ihre Aufnahme.
Detailierter Ablauf Aufnahmeverfahren
Schriftliche Aufnahmeprüfung
Die schriftliche Aufnahmeprüfung findet an der hsl statt und dauert ca. 3 Std. Sie besteht aus Eignungstests und dem Schreiben einer Stellungnahme zu einem vorgegebenen Thema.
Persönliches Gespräch
Im Anschluss an die schriftliche Prüfung werden die Kandidat:innen zu einem persönlichen Gespräch von ca. 90 Minuten eingeladen. Für die Terminvereinbarung werden Sie nach der Prüfung kontaktiert.
Beurteilung Aufnahmekommission
Die Ergebnisse der schriftlichen Aufnahmeprüfung und das Gespräch werden unabhängig voneinander beurteilt und bepunktet. Es ist in jedem Prüfungsteil eine Mindestpunktzahl erforderlich, damit Ihr Dossier von der Aufnahmekommission geprüft wird. Hier werden die Ergebnisse der einzelnen Elemente in einer Gesamtschau beurteilt. Die Kommission entscheidet definitiv über die grundsätzliche Zulassung. Sie werden innert zwei Wochen nach der Kommissionssitzung schriftlich über den Entscheid informiert.
Ein positiver Aufnahmeentscheid bedeutet, dass Sie ein Anrecht auf einen Studienplatz haben. Der Entscheid ist befristet gültig. Der Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns und die Zuteilung zu den Kursen werden von der Schulleitung festgelegt, sobald die positive Beurteilung der Berufseignung durch die Praxis (siehe separates Formular Beurteilung der Berufseignung) und bei den berufsintegrierten Bildungsgängen der Nachweis eines anerkannten Ausbildungsplatzes vorliegen.
Gesetzliche Grundlagen
Grundlage für das Aufnahmeverfahren bilden die Verordnung des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der Höheren Fachschulen, der Rahmenlehrplan Sozialpädagogik HF, das Gesetz über die Berufsbildung und die Weiterbildung des Kantons Luzern und die Studienordnung hsl.
Rekurs
Kandidat:innen mit einem negativen Aufnahmeentscheid haben das Recht, sich bei der hsl über die Gründe der Ablehnung zu informieren (telefonisch oder Akteneinsicht). Ist ein:e Kandidat:in mit diesem Entscheid nicht einverstanden, so kann dieser beim Bildungs- und Kulturdepartement des Kantons Luzern angefochten werden. Ein Merkblatt über das korrekte Vorgehen liegt jedem negativen Aufnahmeentscheid bei.
Beurteilung der Berufseignung
Die Beurteilung der Berufseignung, gestützt auf ein Vorpraktikum oder vorberufliche Erfahrungen, ist eine weitere Bedingung zur Zulassung zum Studium. Das entsprechende Vorpraktikum kann vor oder nach der schulischen Aufnahmeprüfung gemacht werden.
Dazu ist zu beachten: Erst wenn das Vorpraktikum (oder die vorberufliche Erfahrung) absolviert ist und bei der Schule die darauf basierende (positive) Beurteilung der Berufseignung vorliegt, erhalten Sie die definitive Zulassung zum Studium. Und erst ab diesem Zeitpunkt ist es möglich, den Studienbeginn festzulegen bzw. sich für einen Studienplatz anzumelden.
Das Vorpraktikum von mindestens drei Monaten (bei einem Pensum von 80 bis 100%) muss in einem professionellen sozialen Arbeitsfeld (zusammenhängend am gleichen Ort) absolviert werden und soll nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
Bewährte Suchmaschinen für Praktika in sozialen Institutionen sind:
Ausbildungsplatz
Die Ausbildung an der hsl ist dual, das heisst Schule und Praxis nehmen den Ausbildungsauftrag gemeinsam und sich ergänzend wahr. Die Ausbildungsinstitution und Praxisausbildenden (PA), welche die Studierenden der berufsintegrierten Ausbildungsvariante während der Dauer des Studiums begleiten, müssen von der hsl oder von einer anderen HF in Sozialpädagogik anerkannt sein. Die Ausbildungsplätze müssen vor Ausbildungsbeginn bestätigt sein.
In der Vollzeitausbildung absolvieren die Studierenden in der Mitte des Studiums ein einjähriges Praktikum oder zwei aufeinanderfolgende halbjährige Praktika. Diese Ausbildungsplätze werden von den Studierenden während des Studiums selbst gesucht.